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Schulprogramm der Schillerschule |
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1. Rahmenbedingungen an der Schillerschule
Einleitung Die Stadt Oberhausen war seit Beginn der Industrialisierung bis in die sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts geprägt durch die Montan- und Maschinenbauindustrie. In den letzten drei Jahrzehnten bemühte sich die Stadt um einen Wandel in ihrer Wirtschaftsstruktur, der seinen Höhepunkt in der Ansiedlung des Centro Oberhausen als eines der größten Einkaufszentren der Region fand.
Das Einzugsgebiet der Schillerschule umfasst das gesamte Stadtgebiet. Die Schule besteht aus einer Hauptstelle in Oberhausen Osterfeld an der Arminstraße, wo 14 Klassen untergebracht sind. Eine Dependance liegt ebenfalls in Oberhausen-Osterfeld an der Hasenstraße, dort werden vier Klassen unterrichtet.
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2. Schillerschule von A-Z
Abholung Sollte es nötig sein, dass eine Schülerin oder ein Schüler vor dem regulären Unterrichtsschluss (> Unterrichtszeiten) abgeholt werden muss, kann dies nur durch Erziehungsberechtigte erfolgen. Wenn Dritte diese Aufgabe übernehmen, müssen diese eine schriftliche Bevollmächtigung der Erziehungsberechtigten vorlegen und den Lehrerinnen oder Lehrern persönlich bekannt sein bzw. sich ausweisen können.
Adressenweitergabe Damit die Elternvertretungen (> Klassenpflegschaften, > Schulpflegschaft) auch direkt mit den anderen Eltern in Kontakt treten können (Informationsaustausch, Anfragen, Organisation von Festen und Feiern usw.), bitten wir alle Eltern um Zustimmung zur Adressenweitergabe innerhalb der Mitwirkungsorgane.
Ämterplan In vielen Klassen wird gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern ein Ämterplan aufgestellt. In regelmäßigem Wechsel führen die Kinder und Jugendlichen gegebenenfalls mit Hilfestellung Ämter wie Blumengießen, Fegen, Tischdecken, Spülen, Tafelputzen etc. aus. Zum einen üben sie dabei das sachgemäße Ausführen dieser Tätigkeiten, zum anderen erfahren sie, dass in einer Gemeinschaft jede bzw. jeder Pflichten zu übernehmen hat.
Anmeldung Seiteneinsteiger, also Schülerinnen und Schüler, die bisher z.B. an einer Förderschule Lernen oder im Gemeinsamen Unterricht unterrichtet wurden, werden von der abgebenden Schule an das Schulamt gemeldet; Schülerinnen und Schüler, die bereits zu Beginn ihrer Schulpflicht die Schillerschule besuchen werden, müssen bei der zuständigen Grundschule gemeldet werden. In jedem Fall wird das AO-SF eingeleitet, um den sonderpädagogischen Förderort zu bestimmen. Die örtliche Schulaufsicht entscheidet über den Förderort und teilt dies den Eltern schriftlich und bei Bedarf in einem persönlichen Gespräch mit. Erst nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderortes Schillerschule, können die Erziehungsberechtigten ihr Kind an der Schillerschule anmelden.
Ansprechpersonen Bei pädagogischen Fragestellungen oder aktuellen, das Kind betreffenden Problemen, ist in erster Linie das jeweilige Klassenteam anzusprechen. Allgemeine organisatorische Fragen werden vornehmlich von der Verwaltung (> Bürozeiten) beantwortet.
AO-SF Die „Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung“ (AO-SF) regelt die sonderpädagogische Förderung und den Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Sie kann in der Schule ausgeliehen werden (> Verfahren zum AO-SF).
Ärztliche Untersuchungen Vor der Einschulung werden die Schülerinnen und Schüler vom Amtsarzt untersucht. Die Eltern werden über die Untersuchung informiert und können auf Wunsch während der Untersuchung anwesend sein.
Aufsicht Die Aufsicht beginnt um 8.00 Uhr und endet mit Unterrichtsschluss. Sie erstreckt sich nicht auf den Schulweg. Beim Schülerspezialverkehr geht mit Übergabe die Aufsichtspflicht für die Schülerinnen und Schüler auf das Buspersonal über; in allen anderen Fällen (Benutzung des Linienbusses, Laufen, verabredete > Abholung des Kindes durch Familienangehörige) entfällt ebenfalls die Aufsichtspflicht der Schule. Für die selbständige Bewältigung des Schulweges ist in der Regel eine schriftliche Absprache nötig.
Außerschulisches Lernen Unterricht findet nicht nur in den Schulräumen statt. „Der Unterricht an der Förderschule Geistige Entwicklung umfasst alle Lernsituationen, die sich im Klassenzimmer, im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und unter Aufsicht des pädagogischen Personals auch außerhalb des Schulgeländes ereignen. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sollte der Unterricht auch in die Umwelt außerhalb der Schule verlegt werden.“ (Richtlinien S. 12) Der Besuch außerschulischer Lernorte gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, anschaulich „vor Ort“ zu lernen. Dazu gehören Besuche von Institutionen (Post, Polizei, Feuerwehr, Bücherei), Handwerksbetrieben, Theatern, Museen und naturkundlichen Zielen (Bauernhof, Revierpark Vonderort, Zoo, Kaisergarten), aber auch das Essen im Café, dem Restaurant und der Cafeteria oder das Eislaufen. Diese Besichtigungen oder regelmäßigen Besuche (z.B. der Stadtbücherei) dienen nicht nur der Wissensvermittlung, sondern auch der Einübung angemessener Umgangsformen, dem Abbau von Angst (z. B. beim Bus- oder Bahnfahren), dem Kennenlernen neuer Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, dem Üben wichtiger Tätigkeiten (z.B. Ziehen von Fahrscheinen am Automaten, Telefonieren mit der Telefonkarte). Das außerschulische Lernen ist gerade an unserer Schulform von außerordentlicher Bedeutung. Autistenförderung Die Förderung autistischer Schülerinnen und Schüler findet in der Regel im Klassenverband statt. Auf Grundlage individueller > Förderpläne wird zudem in Zusammenarbeit mit entsprechenden Therapeuten ein passendes > Therapieangebot erstellt und eine möglichst weitgehende Integration in die Gemeinschaft angestrebt. Eine Lehrkraft der Schule ist Autismusbeauftragte des Schulamtes und berät neben der Schillerschule auch andere Oberhausener Schulen. Eltern und Erziehungsberechtigte können eine entsprechende Beratung über die Schulleitung anfordern.
Beratungslehrer An der Schule gibt es eine Beratungslehrerin und einen Beratungslehrer, die entsprechend ausgebildet sind. Sie können von Schülern, Eltern und Kollegen bei Problemen im Sinne einer professionellen Beratung angefordert werden.
Bereitschaftsbus Für unterrichtliche Fahrten stehen den Klassen nach Voranmeldung zwei Bereitschaftsbusse zur Verfügung. Diese können auch genutzt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler zum Beispiel wegen akuter Erkrankung vor Schulende nach Hause gebracht werden muss.
Berufsberatung Die Lehrerinnen und Lehrer der Berufspraxisstufe (BPS) helfen - in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt - bei der Berufsplanung im Anschluss an die (Berufs-) Schulzeit. Für die meisten unserer Schülerinnen und Schüler wird ihr Platz im Berufsleben in der Werkstatt für Behinderte sein.
Berufspraxisstufe Die Arbeit in der Berufspraxisstufe dient u.a. der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ihr zukünftiges Berufsleben. Innerhalb des Unterrichtes in den verschiedenen Fachbereichen (Garten, Hauswirtschaft, Holz, Metall und Lebenspraxis) erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, verschiedene Arbeitstechniken, Maschinen, Materialien und Werkzeuge kennen zu lernen und individuell einzusetzen, sowie die Bereiche Freizeit, Mobilität und Wohnen gezielt zu trainieren. Weitere Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit liegen z.B. in den Bereichen Freundschaft, Partnerschaft und Sexualität.
Beurlaubung vom Unterricht Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur aus wichtigem Anlass möglich und muss rechtzeitig vorher von den Eltern schriftlich unter Angabe rechtlich anerkannter Gründe bei dem Klassenteam bzw. der Schulleitung beantragt werden.
Bewegliche Ferientage Jede Schule hat 3 - 4 bewegliche Ferientage zur Verfügung, die die Schulkonferenz festlegt. In der Schillerschule sind es oft der Rosenmontag und die beiden Freitage nach Himmelfahrt und Fronleichnam.
Computer Computer dienen als Lernmedium und als Lerngegenstand. Allein dadurch, dass die Schülerinnen und Schüler mit der Handhabung des Gerätes vertraut werden (Maus, Tastatur, Bildschirm), wird ihr Selbstbewusstsein gestärkt – sie arbeiten genauso mit dem Computer wie Schülerinnen und Schüler an anderen Schulformen. Ferner werden sie dadurch auf die Bedienung von Computern im außerschulischen Bereich vorbereitet. Bei dem hohen Stellenwert des Computers in der heutigen Gesellschaft dient er somit der Integration. Als Lernmedium erleichtert er die innere Differenzierung (es gibt speziell für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung entwickelte Software) – und das Arbeiten am Computer macht den Schülerinnen und Schülern viel Spaß. Einsetzbar ist der Computer schon in der Vorstufe, eine besonders gute Übungsform bietet er für Heranwachsende. Inzwischen gibt es in jeder Klasse mindestens zwei Computerarbeitsplätze und Internetanschluss.
Differenzierung In einer Schulform wie der unseren, in der die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler eine sehr große Bandbreite aufweist, ist Differenzierung von grundlegender Bedeutung. Es wird unterschieden zwischen der äußeren Differenzierung, wenn z. B. ein Teil der Klasse Schwimmunterricht hat, während ein anderer Teil für den Kochunterricht einkauft, und der inneren Differenzierung. Bei letzterer kann das Stundenthema für alle gleich sein, die Lernziele aber verschieden, oder die Hilfsmittel und der Grad der Lehrerinnen- und Lehrerhilfe unterscheiden sich bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern. Differenzierung ermöglicht ihnen, bestimmte Lernziele auf unterschiedlichem Niveau, in unterschiedlichem Tempo oder auf unterschiedlichen Wegen zu erreichen. Je häufiger eine Klasse mit zwei Lehrkräften besetzt ist, desto besser lässt sich differenzieren.
Elterngespräch Sollten Eltern zusätzlich zu den Elternsprechtagen ein persönliches Gespräch mit dem Klassenteam ihres Kindes wünschen, können sie Termine mit dem Klassenteam vereinbaren. Bei Gesprächsbedarf mit der Schulleitung bitte im Vorfeld einen Termin mit dem Sekretariat vereinbaren.
Elternmitwirkung > Schulmitwirkung
Elternsprechtag Es finden jährlich zwei Elternsprechtage nach Unterrichtsende statt, in der Regel freitags. Hier können sich die Eltern über die Fortschritte ihrer Kinder und über eventuelle Probleme informieren. Die Termine werden mit dem Klassenteam abgesprochen.
Erste Hilfe Für kleinere Verletzungen sind die Klassen mit Erste-Hilfe-Material ausgestattet. In akuten Notfällen informiert das Klassenteam umgehend das Elternhaus und ruft bei Bedarf einen Krankenwagen.
Fahrdienst s. Schülerspezialverkehr
Ferien Es gilt die Ferienordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Feste und Feiern In der Regel werden in den Klassen die Geburtstage, in vielen Klassen St. Martin, Nikolaus, die Adventszeit, Karneval und die Osterzeit gefeiert. Es finden jährlich Aktivitäten zu Sankt Martin auf dem Schulhof gemeinsam mit der Nachbargrundschule (Overbergschule) statt, Karneval wird stufenweise gefeiert. Wir bringen unseren Schülerinnen und Schülern die Feste und Feiern anderer Nationalitäten nahe, z. B. das Zuckerfest. In gewissen Abständen werden Schulfeste durchgeführt. Feiern sind für die Schülerinnen und Schüler eine gute Möglichkeit zu üben, gemeinsam mit anderen etwas zu planen und durchzuführen – außerdem machen sie Spaß. Vor den Weihnachtsferien und zum Ende des Schuljahres findet ein gemeinsamer Gottesdienst mit der gesamten Schulgemeinde statt.
Förderplan Für jede Schülerin und jeden Schüler wird ein individueller Förderplan erstellt (> AO-SF). Aus dem Förderplan geht hervor, welche konkreten Fördermaßnahmen in den wichtigen Entwicklungsbereichen wie z.B. Sprache, Motorik, Sozialverhalten usw. ergriffen werden sollen. Die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers gemessen an den Zielen des Förderplans wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Frühstück Nach dem ersten Unterrichtsblock findet das Frühstück statt; die genaue Zeit variiert in den einzelnen Klassen, abhängig von Stundenplan und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Diese bringen hierzu in der Regel ihr Frühstück von zu Hause mit. Einmal in der Woche haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit Brötchen, Obst, Getränke oder andere Frühstückszutaten bei der „Rollenden Bude“ zu kaufen. Es besteht die Möglichkeit, Kakao oder Milch zu bestellen, außerdem wird morgens in den meisten Klassen eine große Kanne Tee aufgebrüht. Einzelne Klassen bereiten zeitweise im Rahmen eines Unterrichtsvorhabens ihr Frühstück selber zu. Hierbei, wie auch im Kochunterricht und beim Mittagessen, wird dafür gesorgt, dass muslimische Schülerinnen und Schüler anstelle von Schweinefleisch anderes Fleisch erhalten.
Ganztagsbetrieb Alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen sind im Ganztagsbetrieb konzipiert. An unserer Schule beginnt der Unterricht täglich um 8.15 Uhr und endet montags bis donnerstags um 15.15 Uhr, freitags um 12.15 Uhr. (> Hitzefrei, > Unterrichtszeiten, > Vertretungsunterricht)
Gebärden Um den Leselernprozess zu erleichtern werden einheitliche Lautgebärden für die einzelnen Buchstaben verwendet. Darüber hinaus lernen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer monatlich neue Gebärden auf der Grundlage der DGS (Deutsche Gebärdensprache) kennen. Dabei handelt es sich um prachunterstützende Gebärden, die eine Möglichkeit der Kommunikation mit nicht sprechenden Schülerinnen und Schülern darstellt.
Gestaltete Freizeit An das Frühstück und das Mittagessen schließt sich jeweils die „Gestaltete Freizeit“ an. Diese Zeit dient der Erholung der Schülerinnen und Schüler und ist zugleich ein Übungsfeld zur sinnvollen Freizeitgestaltung und dem sozialen Umgang untereinander. Es werden verschiedene Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten, die aber im Gegensatz zum Unterricht nicht verbindlich sind. Vor allem die älteren Schülerinnen und Schüler ziehen häufig andere Tätigkeiten vor.
Haltestellen Das Hauptgebäude der Schillerschule ist erreichbar mit den Buslinien 957 und 958 (Haltestelle Arminstraße). Die Berufspraxisstufe (BPS) befindet sich an der Hasenstraße. Sie kann mit den Linien SB92, SB93 und 953 (Haltestelle Klosterhardter Straße), mit der Linie 263 (Haltestelle Hasenstraße) und der Linie 958 (Haltestelle Bockmühlenstraße) erreicht werden.
Hausaufgaben Als Schule im Ganztagsbetrieb geben wir keine Hausaufgaben auf. In Absprache mit dem Elternhaus kann es aber in einigen Fällen sinnvoll sein, bestimmte Unterrichtsinhalte auch zu Hause am Nachmittag, am Wochenende oder in den Ferien zu üben.
Hausmeister Für beide Schulgebäude gibt es jeweils einen Hausmeister. Sie sind für die Sauberkeit und Sicherheit im Schulgebäude sowie auf dem Schulgrundstück verantwortlich. Außerdem unterstützen sie tatkräftig das Kollegium und die Schulleitung bei der Erledigung organisatorischer Aufgaben.
Hitzefrei Bei großer Hitze im Hochsommer kann es notwendig werden, den Unterricht vorzeitig zu beenden. An solchen Tagen werden die Schülerinnen und Schüler mittags nach Hause gefahren. Die Eltern werden spätestens am Vortag schriftlich informiert. Für Eltern, denen es an solchen Tagen nicht möglich ist, ihr Kind früher in Empfang zu nehmen, wird eine Betreuung in der Schule angeboten, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie ihre Kinder um 1500 Uhr selbst von der Schule abholen.
Integrationshelfer Wenn Art und Schwere der Behinderung es erfordern, besteht die Möglichkeit für die Schülerin oder den Schüler eine Integrationshilfe zu beantragen. Genauere Hinweise hierzu erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Behindertenberatung der Stadt Oberhausen. Jugendverkehrsschule (JVS) Die Jugendverkehrsschule Osterfeld ist eine der wenigen in Deutschland, die auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ausgerichtet ist. Die räumliche Nähe zur Schillerschule erleichtert unseren Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Bereiche der Verkehrserziehung (Fußgängerverhalten, > Radfahren, > Mofakurs) ohne großen organisatorischen Aufwand im gefahrlosen Bereich zu erlernen. Die JVS hält für die speziellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung Kinderroller, Kettcars, Fahrräder, Behindertendreiräder in verschiedenen Größen sowie Mofas vor. In der JVS führen die anderen 5 Förderschulen ihre Radfahrausbildung und ihre Mofakurse sowie einige Osterfelder Schulen der Sekundarstufe I ihre Mofakurse durch.
Klassenbildung Die Schülerzahl pro Klasse schwankt zwischen 6 und 14 Schülerinnen und Schüler. Ein Lehrerteam für eine Klasse besteht mindestens aus zwei, manchmal aus 3 – 4 Lehrkräften, wenn Lehrerinnen oder Lehrer in Teilzeit beschäftigt sind.
Klassenfahrten An unserer Schule werden Klassenfahrten durchgeführt. Sie dauern in der Regel 3 - 5 Tage und dienen neben der Sozialerziehung im Klassenverband vor allem auch der Erprobung und Erweiterung der lebenspraktischen Fertigkeiten und der Selbständigkeitserziehung. Sie bieten eine einzigartige Chance, Schülerinnen und Schüler und ihre besonderen Bedürfnisse kennen zu lernen. Die konkrete Planung erfolgt nach Möglichkeit unter Einbeziehung der Schülerinnen- und Schülerwünsche.
Klassenpflegschaft Die Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Vertreterin, Vertreter, die als Ansprechperson dienen und die Klassenpflegschaft in der > Schulpflegschaft vertreten
Krankengymnastik s. Therapie
Krankmeldungen Wenn Schülerinnen und Schüler erkranken oder aus anderem Grund die Schule nicht besuchen können, ist eine unverzügliche Mitteilung an die Schule vorgeschrieben und notwendig, damit die Klassenteams informiert sind, ob die betreffende Schülerin oder der Schüler in den Tagesablauf einzuplanen ist. Besonders bei Schülerinnen und Schülern, die ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen oder laufen, ist diese rechtzeitige Mitteilung wichtig, damit die aufsichtsrechtlichen Bedingungen überprüft werden können. Spätestens am dritten Fehltag ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Auch bei verspätetem Erscheinen bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung. Wird eine Schülerin oder ein Schüler von den Eltern zur Schule gebracht, muss sie/er von den Erziehungsberechtigten in ihre/seine Klasse gebracht werden und darf nicht unbeaufsichtigt auf dem Schulgelände zurückgelassen werden.
Kulturtechniken „Da Lesen und Schreiben einen hohen Grad an Abstraktionsfähigkeit erfordern, sind die Voraussetzungen hierfür nur bei einem Teil der Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung und auch dann nur bruchstückhaft gegeben. Die individuellen Möglichkeiten des Schülers entscheiden, ob und in welcher Form ein sinnvoller Zugang zum Lesen und Schreiben eröffnet werden kann. Der Schüler soll lernen, Bilder und Bilderreihen zu verstehen, sich mit Hilfe von Bildzeichen, Farbsignalen, Pfeilen, Ziffern, Wörtern und einfachen Sätzen in der Umwelt zurechtzufinden. Lesen bedeutet demnach nicht nur Sinnentnahme aus der Buchstabenschrift, sondern auch Deuten und Verstehen bildhafter Darstellungen und symbolhafter Zeichen und Signale.“ (Richtlinien S. 21) Die einzelnen Stufen des Lesen bauen aufeinander auf: Situationslesen - Bilderlesen - Bildzeichenlesen - Signalwortlesen - Ganzwortlesen - synthetisches Lesen (Verbinden von Silben zu Wörtern). Während die ersten Stufen von fast allen Schülerinnen und Schülern erreicht werden und die nächsten von einem großen Teil, ist nur ein geringer Prozentsatz aller Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung in der Lage, das sinnentnehmende Schriftlesen zu erlernen. „Ziel des Schreibunterrichts ist ein naiv-ganzheitliches Schreiben. Dabei soll der Schüler lernen, sprachliche Inhalte in Form von Bildern, Bildzeichen, Symbolen, Wörtern und einfachen Sätzen schriftlich darzustellen.“ (Richtlinien S. 21) „Der geistigbehinderte Schüler soll entsprechend seinen individuellen Voraussetzungen in den Umgang mit Mengen, Zahlen und Größen eingeführt werden. Die vergleichende und abwägende Raumbetrachtung ist einzubeziehen.“ (Richtlinien S. 21)
Lebenshilfe In Oberhausen gibt es eine große Ortsvereinigung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., die deren Interessen und die ihrer Eltern und Angehörigen tatkräftig unterstützt. Viele unserer Schülerinnen und Schüler wechseln am Ende ihrer Schulzeit in eine der Lebenshilfe Werkstätten Oberhausen ( z.B. Königshardt und Im Lipperfeld) und finden auf Wunsch einen Wohnplatz in Einrichtungen der Lebenshilfe. Kontaktadresse: Geschäftsstelle der Lebenshilfe, Königshardter Str. 226, 46145 Oberhausen, Tel. 02 08/67 44 35, Fax: 02 08/67 41 03.
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Unsere Schule bildet Lehramtsanwärterinnen und –anwärter aus. Zwei Jahre arbeiten die angehenden Sonderschullehrerinnen und -lehrer in zwei Klassen, unterrichten zunächst gemeinsam mit den sie betreuenden Lehrerinnen und Lehrern, bis sie sich soweit mit dem Bedingungsfeld vertraut gemacht haben, dass sie auch eigenständig qualifizierten Unterricht erteilen können (also bedarfsdeckenden Unterricht). Sie profitieren in dieser Zeit von dem Wissen, der Kreativität und den professionellen Fähigkeiten praxiserfahrener Kolleginnen und Kollegen und bringen selbst neue Ideen und Aspekte aus Universitäten und Studienseminaren mit an die Schillerschule.
Lehrerkonferenz Die Lehrerkonferenz ist ein Organ der Schulmitwirkung gemäß Schulgesetz. Hier werden alle wichtigen grundsätzlichen Entscheidungen diskutiert und getroffen, die den Unterricht und viele Bereiche der Schulorganisation betreffen. Die Beschlüsse der Schulkonferenz werden hier - soweit sie die Lehrerseite berühren - inhaltlich vorbereitet.
Lehrpersonen Zurzeit unterrichten 61 Lehrkräfte an unserer Schule, einige davon als Teilzeitkräfte.
Lernmittelfreiheitsgesetz Auch für unseren Schultyp regelt der Gesetzgeber die Höchstbeträge für die Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln. Zurzeit gelten folgende Eigenbeiträge für die Eltern: Für die Vor- bis Oberstufen beträgt der Elternanteil 18,13 Euro, für die Berufspraxisstufen 38,22 Euro.
Medikamente Wenn Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit Medikamente brauchen, müssen die Erziehungsberechtigten die Medikamente in Originalverpackung, mit ärztlicher Bestätigung und schriftlicher Mitteilung dem Lehrerteam zukommen lassen. Die notwendigen Vordrucke gibt es im Sekretariat.
Mittagessen Als Ganztagsschule bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen an. Die Eltern bezahlen einen Eigenanteil und erhalten eine monatliche Essensrechnung durch das Sekretariat der Schillerschule im Auftrag der Stadt Oberhausen.
Mitteilungsheft Das Mitteilungsheft gibt den Eltern und Erziehungsberechtigten sowie den Lehrkräften die Möglichkeit, Informationen auszutauschen. Dies ist besonders bei Schülerinnen und Schülern wichtig, die sich nicht entsprechend sprachlich äußern können.
Mittelstufe Unterrichtsschwerpunkte in der Mittelstufe sind in den Bereichen > Kulturtechniken (Lesen und Schreiben; Mengen, Zahlen und Größen), Erweiterung der Selbständigkeit, Kommunikation, Soziales Lernen und kreative Ausdrucksmöglichkeiten zu finden. Ein an den individuellen Bedürfnissen orientierter, vielschichtiger Förderbereich ist die Entwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler vom Kind zum Jugendlichen. Neben dem Unterricht im Klassenverband oder in Kleingruppen werden in der Mittelstufe zusätzlich klassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften, unter Anderem in den Bereichen Sport, Kunst und Musik angeboten. Darüber hinaus werden einige Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Lesekursen entsprechend ihrem Leistungsstand gefördert. Im Verlaufe des Schuljahres finden regelmäßig klassenübergreifende Feiern, wie z.B. an Karneval oder im Advent sowie eine gemeinsame Stufenfahrt statt.
Mofakurs Eine kleine Anzahl von Schülerinnen und Schülern ist in der Lage, die Mofaprüfbescheinigung zu erwerben. Der Mofakurs steht am Ende einer sich aufbauenden Verkehrserziehung über Fußgängerausbildung, Radfahrtraining und Radfahrausbildung. Die Ausbildung in Theorie und Praxis dauert ein bis zwei Jahre. Die erfolgreichen Prüfungen führen zu einer deutlichen Selbstwertsteigerung, da die Schülerinnen und Schüler wissen, dass sie die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, wie Personen ohne Behinderung. Fast immer bleibt das Mofa bzw. der Mofaroller die einzige Möglichkeit für unsere Schülerschaft, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen und unabhängig vom Fahrplan von Bahn und Bus größere Strecken zurückzulegen.
Müll Der in den Klassen anfallende Abfall wird von den Schülerinnen und Schülern sortiert (Papier, Glas u. ä.), häufig im Zusammenhang mit Unterrichtsvorhaben zum Umweltschutz.
Musikschule Seit Beginn 1995 besteht auf Anregung der Elternschaft eine Kooperation zwischen der Städtischen Musikschule und der Schillerschule. Einmal in der Woche findet in der Schule eine Musikgruppe statt, zu der Eltern ihre Kinder nach Absprache anmelden können. Die Vertragsformalitäten und Bezahlung erfolgen direkt zwischen Elternhaus und städtischer Musikschule.
Notfallbogen Zur Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten bei schulischen Unfällen oder in sonstigen Notfällen sollte nach Möglichkeit eine Notfallnummer vorliegen. Dafür existiert ein Notfallbogen, der von den Erziehungsberechtigten mit für das Lehrerteam notwendigen Informationen (z.B. vorliegende Allergien, benötigte Medikamente, etc.) ausgefüllt werden müssen. Änderungen sind unverzüglich dem Lehrerteam mitzuteilen. Oberstufe Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind in der Regel zwischen 14 und 17 Jahre alt. Sie entwickeln sich in dieser Zeit vom Jugendlichen zum jungen Erwachsenen. Für sie ist es nun besonders wichtig, eigenverantwortlich zu arbeiten, selbstmotiviert, die Arbeitsschritte selbst zu erarbeiten und auszuführen und das Ergebnis möglichst eigenständig zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Für ihren späteren Lebensweg entwickeln die Schülerinnen und Schüler Perspektiven, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen Arbeit, Freizeit, Wohnen, Partnerschaft/Freundschaft und Öffentlichkeit.
Praktikantinnen und Praktikanten Im Laufe eines Schuljahres sind über unterschiedliche Zeiträume verschiedene Praktikanten an der Schule zu Gast und hospitieren in einer oder mehreren Klassen. Es ist möglich, längere studiumsbegleitende und berufsvorbereitende Praktika an der Schillerschule abzuleisten. Anfragen bitte an die stellvertretende Schulleitung.
Praktikum Jede Schülerin, jeder Schüler der Berufspraxisstufe nimmt während seiner ca. dreijährigen Stufenzeit zweimal an einem dreiwöchigen Praktikum teil. Praktikumsorte sind in der Regel die Werkstatt für Behinderte in Königshardt, im Lipperfeld und im Waldteich. In Einzelfällen werden auch Praktika in der „Kurbel“, bei „ZAQ“, in öffentlichen Einrichtungen und Firmen durchgeführt. Oberstufenschülerinnen und -schüler nehmen als Vorbereitung auf den Wechsel in die Berufspraxisstufe an einem Praktikumstag in der aufnehmenden Stufe teil.
Radfahren > Jugendverkehrsschule
Reiten Für eine kleine Gruppe von Schülerinnen und Schülern besteht jeweils für ein halbes Schuljahr die Möglichkeit, an einer Reit-AG teilzunehmen. Die Sozialerziehung am Pferd steht dabei im Vordergrund.
Richtlinien Es gibt eigene Richtlinien und Lehrpläne für die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, in denen Grundsätze über Unterrichtsinhalte und Unterrichtsziele festgelegt sind. Für schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler sind spezielle Richtlinien herausgegeben worden.
Sachschaden In Fällen einer Sachbeschädigung (Brillen u. ä.) oder eines Diebstahls kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Wenn alle privaten Versicherungen und sonstigen Kostenträger die Schadensregulierung schriftlich abgelehnt haben, kann in Ausnahmefällen unter Umständen Schadensregulierung über die Versicherung der Stadt Oberhausen beantragt werden.
Schülerbeförderung Alle Schülerinnen und Schüler der Schillerschule werden durch einen Schülerspezialverkehr von der Wohnung (oder einem verabredeten Treffpunkt in der Nähe) zur Schule und zurück befördert zu werden. Die Kosten für diese Beförderung übernimmt die Stadt Oberhausen als Schulträger. Die Bedingungen für den Schülertransport werden durch das Busunternehmen geregelt. Mit zunehmender Selbstständigkeit besteht für einige Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, statt des Schülerspezialverkehrs öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Schulgarten Sowohl zum Gebäude Arminstraße als auch zu dem der Berufspraxisstufe an der Hasenstraße gehören ein Schulgarten, in dem unterrichtliche Tätigkeiten durchgeführt werden können (Kennenlernen grundlegender gärtnerischer Geräte und Tätigkeiten).
Schulgebäude Das Hauptgebäude steht in Osterfeld an der Arminstraße 2 A. Hier befinden sich die Klassenräume der Vor-, Unter-, Mittel- und Oberstufen, sowie diverse Fachräume und der Verwaltungstrakt. Der Schulhof liegt in einem eingegrenzten Bereich hinter dem Gebäude. Die Berufspraxisstufe befindet sich in der ehemaligen Comeniusschule an der Hasenstraße 10. Hier finden sich in zwei Gebäudeteilen die Klassen- und Werkräume.
Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsgremium der Schule gemäß Schulgesetz. Je 6 Eltern- sowie Lehrervertreterinnen oder -vertreter und die Schulleitung arbeiten gleichberechtigt miteinander; auch die jeweils sechs Stellvertreterinnen oder -vertreter sowie die Schülersprecher werden mit beratender Stimme eingeladen.
Schulleitung Der Schulleiter heißt Klaus Zerwes, die stellvertretende Schulleiterin ist Simone Mann.
Schulmitwirkung Die Mitwirkung durch Eltern sowie Schülerschaft ist im Schulgesetz geregelt. Alle am Schulleben beteiligten Gruppen bilden eigene Konferenzen. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher bringen die Interessen der Schülerschaft in die Schülervertretung ein. In der â Schulkonferenz sind Eltern und Lehrpersonal paritätisch vertreten. Schülersprecherinnen und Schülersprecher können an diesen Konferenzen beratend teilnehmen.
Schulordnung An der Schillerschule existiert eine verbindliche Schulordnung, nach deren Schulregeln sich das gemeinsame Leben in der Schule richtet: Wir treffen Vereinbarungen und halten uns daran! Jede Person hat das Recht auf freundliche und respektvolle Ansprache, und niemand darf mit Worten oder körperlich verletzt werden. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen, und jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten! Jede Person geht sorgsam mit Sachen um und achtet den Besitz anderer!
Schulpflegschaft In der Schulpflegschaft treffen alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Vertreterinnen und Vertreter zusammen und wählen aus ihrer Mitte die/den Schulpflegschaftsvorsitzende(n) plus Vertreterin/Vertreter sowie die Elternmitglieder für die > Schulkonferenz.
Schulpflicht Laut Schulgesetz dauert die allgemeine Schulpflicht für Schülerinnen und Schüler einer Förderschule Geistige Entwicklung 11 Jahre. In der Berufspraxisstufe kommen unsere Schülerinnen und Schüler ihrer Berufsschulpflicht nach. Auf Antrag und nach Beschluss der Versetzungskonferenz kann der Schulbesuch in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr erfolgen.
Schulprogramm Fortlaufend wird von verschiedenen Beteiligten des Schullebens an der Weiterentwicklung des Schulprogramms gearbeitet. Hierin werden grundsätzliche pädagogische und organisatorische Konzepte der Schillerschule dargestellt.
Schulverein Seit vielen Jahren hat die Schule einen eigenen Schulverein, der durch seine Mitgliederbeiträge und Spendeneinnahmen die Arbeit der Schule unterstützt. Jedes neue Mitglied ist willkommen! Eine Beitrittserklärung kann im Sekretariat angefordert werden. Der Schulverein der Schillerschule ist im Behindertenberat der Stadt Oberhausen vertreten.
Schwarzlichttheater Dieses Theater macht allen Beteiligten Spaß! Da die schwarzgekleideten Spielerinnen und Spieler auf einer schwarzen Bühne unsichtbar für die Augen des Publikums sind, entfällt Angst und Unsicherheit, Fehler zu machen. So können auch schwache oder schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler mit einfachen Mitteln bereits eindrucksvolle Erfolge erzielen. Beide Schulstandorte verfügen über einen Schwarzlichtraum.
Schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler Als „Schwerstbehindert gelten Schülerinnen und Schüler, deren Behinderung auf der Grundlage einer geistigen Behinderung ... erheblich über die üblichen Erscheinungsformen hinausgeht oder bei denen zwei oder mehr der Behinderungen Blindheit, Gehörlosigkeit anhaltend hochgradige Erziehungsschwierigkeiten, geistige Behinderung und hochgradige Körperbehinderung vorliegen.“ (§ 10 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung AO-SF) Schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler können auf Antrag (mit sonderpädagogischem und schulärztlichen Gutachten) im Sinne des § 10 der AO-SF als „schwerstbehindert“ anerkannt werden. Dieser Antrag wird durch das zuständige Klassenteam in Absprache mit den Erziehungsberechtigten an das zuständige Schulamt gestellt. Eine anerkannte Schwerstbehinderung begünstigt eine höhere Lehrerstundenzahl für die jeweilige Klasse, dadurch wird eine intensivere Förderung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
Sekretariat Bei der Anmeldung ihres Kindes (bitte vorher telefonisch einen Termin vereinbaren), bei Krankmeldungen sowie sonstigen organisatorischen Fragen hilft ihnen Frau Langen gerne weiter. Gespräche für die Klassenteams werden in der Zeit von 9.45 Uhr bis 10.30 Uhr und 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr gerne durchgestellt.
Sport- und Spielfest In jedem Schuljahr wird ein zweitägiges Sport- und Spielfest durchgeführt. Interessierte Eltern können sich bei der Durchführung beteiligen.
St. Martin In jedem Schuljahr findet ein Martinsbasar mit Cafeteria und anschließendem Laternenzug statt, welcher in Kooperation mit der Overbergschule durchgeführt wird. An diesem Tag findet eine Unterrichtsverlegung auf den Nachmittag statt. Für die Schülerinnen und Schüler besteht selbstverständlich Anwesenheitspflicht. Alle Eltern sowie interessierte Freunde und Verwandte sind herzlich eingeladen.
Sprachtherapie s. Therapieangebote
Streitschlichterbüro Sowohl an der Arminstraße, als auch an der Hasenstraße sind Streitschlichterbüros eingerichtet, die den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Konflikten beratend zur Seite stehen.
Stufenfolge Im Gegensatz zu den anderen Schulformen werden unsere Schülerinnen und Schüler nicht in Jahrgangsklassen unterrichtet. Die Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung ist in Stufen gegliedert, in denen die Schülerinnen und Schüler in der Regel zwischen 1 und 3 Jahren verbleiben. Die Verweildauer der einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Stufen wird vor allem von den Faktoren Schulbesuchsjahre, Alter, Lernfortschritte, Leistungsstand und Entwicklungsstand bestimmt. > Vor-/Unterstufe > Mittelstufe > Oberstufe > Berufspraxisstufe
Stundenplan Jede Klasse erstellt einen individuellen Stundenplan, abgestimmt auf die Bedürfnisse der jeweiligen Lerngruppe und den Empfehlungen der Richtlinien folgend. Am Anfang des Schuljahres und bei Änderungen erhalten sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Eltern den Stundenplan ihrer Klasse.
Therapie Als begleitende Maßnahme zur pädagogischen Förderung können Therapieangebote (zurzeit in den Bereichen Autistenförderung, Ergotherapie, Krankengymnastik, Sprachtherapie und Psychomotorik) während der Unterrichtszeit in Absprache mit den Klassenteams von therapeutinnen, bzw. Therapeuten durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt wie bei den niedergelassenen Therapeutinnen bzw. Therapeuten über Rezept.
Therapiebad Zu der Schule gehört ein beheiztes Lehrschwimmbecken. Für Einzelförderung steht ein schuleigener Whirlpool zur Verfügung.
Turnhalle Unserer Schule angegliedert ist eine Turnhalle mit konventionellen Geräten und einer schuleigenen größeren Auswahl an psychomotorischen Geräten (Trampolin, Rollbretter, Pedalos, Schwungtücher, Rhythmikkleingeräte usw.). Die benachbarte Overberg Grundschule nutzt die Halle mit uns im Wechsel nach Absprache. Zusätzlich stehen unseren Schülerinnen und Schülern für einige Stunden die Turnhallen anderer Schulen zur Verfügung. Unfallmeldung Wenn Schülerinnen oder Schüler wegen einer Verletzung, die sich während der Schulzeit oder auf dem Weg zur Schule oder nach Hause ereignet, einen Arzt besuchen, muss von der Schule eine Unfallmeldung geschrieben werden. Dafür braucht die Schule unverzüglich alle wichtigen Angaben (Behandlungsbeginn, Name des Arztes, Diagnose, zuständige Krankenkasse). Der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband übernimmt dann die Kosten. Zur Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten bei schulischen Unfällen oder in sonstigen Notfällen sollte nach Möglichkeit eine Notfallnummer angegeben werden.
Unterrichtsfächer Die unterrichtliche Arbeit an unserer Schulform findet z.B. in sog. Fachorientierten Lehrgängen und Vorhaben (Projekten) statt. Die Inhalte orientieren sich sowohl an den > Richtlinien als auch an den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Ein zentraler Aspekt der unterrichtlichen Tätigkeit liegt in der individuellen lebenspraktischen Förderung.
Unterstützte Kommunikation (UK) Eine größere Zahl von Schülerinnen und Schülern der Schule kann sich nicht oder nicht in ausreichendem Maße durch Sprache mitteilen. Für sie hat die Schule verschiedene technische Kommunikationsgeräte wie Talker usw. zur Verfügung. In der Lehrerarbeitsgemeinschaft UK werden die entsprechenden Konzepte für die Schule entwickelt und umgesetzt. Neben der Arbeitsgemeinschaft ist eine Kollegin mit den weiteren organisatorischen Aufgaben betraut. Diese umfassen folgende Bereiche: Koordinierung der Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Schule, Beratung und Nutzung verschiedener Methoden und Geräte der UK, sonderpädagogische Einzelförderung zur Einführung von Kommunikationsgeräten, Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Duisburger Förderschulen Geistige Entwicklung, Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf.
Unterrichtszeiten An der Schillerschule findet der Unterricht von Montag bis Donnerstag von 08.15 – 15.15 und am Freitag von 08.15 – 12.15 statt. > Ganztagsunterricht
Unterstufe s. Vor-/Unterstufe
Versetzung Die Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die nächste Stufe erfolgt nach Stufenkonferenzbeschluss vor allem nach pädagogischen Gesichtspunkten, unter Berücksichtigung des Lebensalters, der Schullaufbahn und der körperlich-seelischen Gesamtentwicklung. Die Versetzung ist nicht an das Erreichen bestimmter schulischer Fähigkeiten gebunden; alle Schülerinnen und Schüler durchlaufen in der Regel alle Schulstufen (> Stufenfolge).
Vertretungsunterricht Bei Unterrichtsausfall wegen Erkrankung, Gutachtenerstellung usw. wird versucht den Unterrichtsbetrieb möglichst aufrechtzuerhalten. Hierbei greifen stufeninterne Regelungen. Bei Unterrichtsausfall erhalten die Erziehungsberechtigten vorher schriftlich eine Benachrichtigung.
Vor-/Unterstufe Die ersten beiden Stufen an der Förderschule Geistige Entwicklung sind die Vorstufe (Eingangstufe) und die darauf folgende Unterstufe. In der Vorstufe besteht die Möglichkeit, durch eine Vielzahl an Lernangeboten und entsprechende Beobachtungen Verhaltensweisen, Fähigkeiten und Lernverhalten eines Kindes zu ermitteln und ein individuelles Förderkonzept aufzustellen. Eine Aufgabe der Vorstufe besteht darin, ein „noch nicht gruppenfähiges“ Kind so weit zu fördern, dass es am Unterrichtsgeschehen teilnehmen kann. Ein sehr wichtiger Aspekt ist dabei die intensive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Gerade im Vor- und Unterstufenbereich können viele Lernziele nur verwirklicht werden, wenn die Eltern diese Ziele als ebenso notwendig ansehen und zu Hause das weiterführen bzw. mit begleiten, was in der Schule angeboten und geübt wird. In der Vor- und Unterstufe werden vornehmlich durch spielerisches Lernen grundlegende Verhaltensweisen eingeübt. Schwerpunkte des Unterrichts liegen in der Förderung der Selbständigkeit, der Kommunikationsfähigkeit, des sozialen Lernens, der musischen und sportlichen Förderung. Weitere Lerngebiete beziehen sich auf die Bereiche „Lesen/Schrift/Sprache und Umgang mit Mengen/Zahlen/Größen“. Unterschiedliche Lernangebote (Lesekurse, Arbeitsgemeinschaften) werden auch schon in diesen Stufen klassenübergreifend durchgeführt
Zahnarzt Die Schulzahnärztin bzw. der Schulzahnarzt kommt jährlich zur Kontrolle in die Schillerschule. Sie bzw. er führt keine Behandlung durch. Es werden nur die Schülerinnen und Schüler der Vor-, Unter-, Mittel- und Oberstufe untersucht. Die Eltern werden von der Untersuchung unterrichtet und können auf Wunsch dabei sein. Darüber hinaus wird bei vielen jüngeren Schülerinnen und Schülern zweimal jährlich eine Kariesprophylaxe durchgeführt.
Zeugnisse Einmal im Jahr zum Schuljahresende werden am Elternsprechtag von den Klassenteams die Zeugnisse an die Eltern ausgehändigt. Die Zeugnisse beschreiben in Textform die erreichten Lernfortschritte entsprechend der > Förderpläne in den verschiedenen Fachbereichen, Förderbereiche und Lernfeldern.
Zivildienstleistende Unsere Schule hat mehrere Zivildienststellen. Die jungen Männer sind überwiegend im Unterricht bei der Betreuung sowie der Pflege schwerstbehinderter Schüler eingesetzt und unterstützen die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer. Darüber hinaus arbeiten sie nach Unterrichtsende in der Jugendverkehrsschule, erledigen Aufgaben im Schulgebäude oder helfen dem Hausmeister bei Arbeiten (Reparatur von Spielgeräten, Verschönerungsarbeiten u. a.). Interessierte Bewerber reichen ihre Bewerbung bei der stellvertretenden Schulleitung ein.
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